Rauchmelderpflicht in Bayern

1. Januar 2013

Bereits seit 01.01.2013 sind in Bayern Rauchmelder in allen Neubauten Pflicht, seit 01.01.2018 auch in allen Wohnungen.
Vorgeschrieben sind sie in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren die als Rettungsweg dienen.

Hierbei handelt es sich um die vorgeschriebene Mindestausstattung. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Rauchmelder auch in Wohn- und Esszimmern sowie in Kellern und Dachböden. Besonders in Wohnhäusern kann keine pauschale Aussage über eine ausreichende bzw. sinnvolle Ausstattung getroffen werden. Gerne können wir Sie hierzu, wie auch zu der Wahl des richtigen Rauchmelders beraten. Sperchen Sie uns an.